Hochzeit & Ehe

Diese Seite soll Ihnen Orientierung geben, was von kirchlicher Seite zu beachten ist.

Die Ehe ist für die katholische Kirche ein Sakrament. „Was Gott zusammengeführt hat – darf der Mensch nicht scheiden“

Bevor Sie den Hochzeitstermin mit der Gastwirtschaft, Musikgruppen usw. endgültig festmachen, sollte im Pfarrbüro geklärt werden, ob zum gewünschten Termin die Kirche noch frei ist und einer der Priester die Hochzeit halten kann. Auch die Kosten für die kirchliche Feier können Sie hier erfragen.

Vorbereitung

Sinnvoll ist es, sich nach Ehevorbereitungskursen zu erkundigen und sich dafür Zeit zu nehmen. Sie werden von der „Ehe- und Familienseelsorge“ der Region oder von anderen kirchlichen Einrichtungen angeboten. Termine dazu können Sie im Pfarrbüro erfragen.

Etwa drei Monate vor dem Hochzeitstermin wird der Priester mit Ihnen das erste Gespräch führen. Dies findet in der Regel im Pfarrhaus oder -büro statt. Dabei wird ein Protokoll ausgefüllt, mit dem geklärt werden soll, ob das Sakrament der Ehe gültig zustande kommen kann.

Zu diesem Gespräch benötigen sie folgendes:

Einen neu ausgestellten Taufschein. Eine Kopie aus dem Stammbuch reicht nicht. Er weist nach, dass Sie bisher kirchlich unverheiratet sind. Sie erhalten den Taufschein im Pfarramt der Pfarrei, in der Sie getauft worden sind.

Falls einer der Partner nicht katholisch ist, wird statt der Vorlage des Taufscheins ein Ledigeneid abgelegt.

Den Nachweis der Ziviltrauung. Ansonsten muss er noch vor der kirchlichen Hochzeit eingereicht werden. Bei einer Hochzeit im Ausland (z.B. Österreich) ist der Nachweis einer Ziviltrauung nicht notwendig.

 

Weitere Schritte:

Empfangen Sie vor der Hochzeitsfeier auch das Sakrament der Beichte, um vor Gott unbeschwert den neuen Lebensabschnitt beginnen zu können.

Ein bis zwei Wochen vor der Hochzeitsfeier erfolgt das zweite Gespräch. Dabei geht es hauptsächlich um den Ablauf des Hochzeitsgottesdienstes.

Machen Sie sich am besten selbst Gedanken, welche biblischen Texte Sie zur Lesung und zum Evangelium wünschen. Auch selbst vorbereitete Fürbitten geben der Feier eine persönliche Note

Wiederheirat

Falls Sie kirchlich schon gültig verheiratet sind und der Ehepartner noch lebt, ist keine Wiederheirat möglich. Im Falle von früherer nichtkirchlicher Heirat, Kirchenaustritt von einem der Partner, Kinder aus früheren Beziehungen, Religionsverschiedenheit, gewünschter Trauung im Ausland etc. müssen verschiedene Dinge geklärt sowie Genehmigungen eingeholt werden, sodass man eine längere Vorlaufzeit einplanen sollte.

Musik während der Trauung

Unsere Kirchenmusiker/innen, Frau Rösch und Frau Youn-Groß können beim Gottesdienst Ihrer Hochzeit spielen. Nach Absprache mit Ihnen können auch Musiker aus Ihrem Bekanntenkreis die musikalische Begleitung gestalten.

Bitte beachten Sie für die musikalische Gestaltung, dass Musik und Texte dem Liedgut der Kirche entstammen und dass im Falle einer Eucharistiefeier die Liedauswahl der liturgischen Ordnung zu entsprechen hat.

Fotografieren

Filmen und fotografieren ist im Hochzeitsgottesdienst erlaubt, hat aber so zu erfolgen, dass die Würde der Feier nicht beeinträchtigt wird. Klären Sie dies mit Ihren Fotografen ab.

Das Opfergeld, das während des Gottesdienstes eingesammelt wird, ist für die Pfarrei und die Ministranten.

Anprechpartner